Zulassungsrichtlinie
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Alle Veranstaltungen der Montgomery Group sind ausschließlich Fachveranstaltungen. Am Eingang müssen Sie einen Nachweis über Ihre gewerblichen Tätigkeiten (z. B. Visitenkarte, Rechnungen) vorlegen.
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Alle Teilnehmer – Besucher, Aussteller, Presse, Wettbewerber oder Redner – müssen für die aktuelle Veranstaltung registriert sein (entweder vorab oder vor Ort) und einen gültigen Ausweis tragen.
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Ausweisinhaber dürfen ihren Ausweis nicht von anderen Personen tragen lassen. Jeder Verstoß führt wahrscheinlich dazu, dass sowohl der Ausweisinhaber als auch die Person, die den Ausweis trägt, von der Veranstaltung verwiesen und künftig ausgeschlossen werden. Wer einen Teilnehmerausweis durch Diebstahl, Täuschung oder andere illegale Mittel erwirbt, kann des Geländes verwiesen und von zukünftigen Veranstaltungen der Montgomery Group ausgeschlossen werden.
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Die Independent Hotel Show ist nicht für Studierende geöffnet. Wir behalten uns das Recht vor, Ausweise zu annullieren, wenn wir feststellen, dass falsche Angaben gemacht wurden.
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Alle Teilnehmer sollten einen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein mit Lichtbild, Personalausweis) oder eine andere vom Veranstalter akzeptierte Identifikation bei sich führen, die auf Verlangen vorgezeigt werden kann.
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Personen unter 18 Jahren ist der Besuch von B2B-Veranstaltungen der Montgomery Group nicht gestattet. Es handelt sich um Geschäftsanlässe, und die Anwesenheit von Kindern ist nicht erwünscht.
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Teilnehmer dürfen weder werben, Flugblätter verteilen, Demonstrationen abhalten, sich unanständig verhalten noch Aktivitäten durchführen, die den Ablauf der Veranstaltung stören.
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Viele Aussteller verteilen Produktmuster für potenzielle Käufer. Diese richten sich an echte Einzelhandels- oder Gastgewerbekunden. Wer ohne Kontakt zum Aussteller oder ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis übermäßig viele Muster mitnimmt, kann aufgefordert werden, das Gelände zu verlassen.
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Es ist nicht gestattet, die Veranstaltung mit mehr als einer Tüte Produktmuster zu verlassen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Muster, die ihrer Ansicht nach unrechtmäßig oder nicht für professionelle Einkaufszwecke erworben wurden, einzuziehen.
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Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Richtlinie verstoßen oder wahrscheinlich verstoßen werden, sowie Personen, die gesetzlich an der Teilnahme gehindert sind, von der Veranstaltung und dem Veranstaltungsort auszuschließen.
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Presseausweise sind auf Verlage, Redakteure, Journalisten, Fotografen, Rundfunkmitarbeiter und Blogger beschränkt, die mit den entsprechenden Branchen verbunden sind. Pressevertreter müssen gegebenenfalls ein Antragsformular ausfüllen und ihre Akkreditierung (Presse-/Medienausweis, Visitenkarte, NUJ-Karte, Chefredakteurs-Schreiben oder offizielle Webadresse mit Presseverweis) vorlegen. Anträge von Werbe- und Mediaverkaufsvertretern werden nicht akzeptiert.
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Offizielle Fotografen und Videografen machen auf der Veranstaltung Fotos und andere Aufnahmen. Die Veranstalter dürfen diese Bilder, einschließlich Aufnahmen von Besuchern, für Marketingzwecke der aktuellen und zukünftiger Veranstaltungen verwenden. Wer dies nicht wünscht, sendet bitte ein Foto von sich per E-Mail an marketing.admin@montgomerygroup.com mit dem Betreff des Veranstaltungsnamens und „DO NOT USE MY PHOTO“.
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Aufgrund der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften des Veranstaltungsorts sind Kinderwagen und Buggys nicht zugelassen. Die Gänge sind sehr eng, und im Brandfall könnten sie den schnellen Ausgang behindern.
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Montgomery Group hat keine Kontrolle über die auf unseren Veranstaltungen verteilten Lebensmittel und übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen auf verkostete oder gekaufte Speisen. Unsere Veranstaltungen finden in Mehrzweck-Publikumsstätten statt, die ganzjährig verschiedene Events beherbergen. Daher können dieselben Allergene wie in jedem anderen öffentlichen Raum auftreten und sollten entsprechend vorsichtig behandelt werden.
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Nicht ausstellende Unternehmen werden gebeten, auf der Ausstellungsfläche oder in deren Umgebung keine Geschäftsbeziehungen anzubahnen.
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Der Veranstaltungsort behält sich das Recht vor, Personen nach eigenem Ermessen den Zutritt zu verweigern. Wer Anweisungen eines Ordners oder einer anderen zum Veranstaltungsort gehörenden Person nicht befolgt, kann aufgefordert werden, das Gelände zu verlassen.